Da ich in der letzten Zeit wenig zum Schreiben gekommen bin, hole ich das heute gebündelt nach.
Erste Meldung: Friedrich dringt auf maßvollen Abschluss im öffentlichen Dienst. Nun könnte man meinen, dass da für die Beamten nicht viel zu holen ist, wenn angesichts der horrenden Verschuldung in halb Europa deren Bezüge sinken. Aber solange der Friedrich am Werk ist, sehe ich gute Chancen, dass der Beamtenbund seine angemessene Einkommensforderung
durchgedrückt bekommt – das wäre dann irgendwas oberhalb zwei Prozent Lohnsteigerung. Die Rechtfertigung für die Lohnerhöhung ist übrigens interessant: um in der Konkurrenz mit der freien Wirtschaft nicht Bewerber zu verlieren - aber auch den noch vorhandenen Muff in Amtsstuben zugunsten eines modernen Arbeitsumfelds zu beseitigen
. Kennt man ja: Den unkündbaren Muff und Filz beseitigt man am besten mit noch mehr Geld.
Zweite Meldung: Verfassungsrichter warnt vor geplanter EU-Datenschutzverordnung. Hintergrund ist, dass mit der neuen EU-Verordnung nationale Gesetze (sogar die des Grundgesetzes) nicht mehr anwendbar sein könnten, und damit unsere zum Teil vorbildlichen Datenschutzgesetze verwässert werden. Verfassungsbeschwerden werden damit innerhalb des von der Verordnung abgedeckten Bereiches nicht mehr möglich; Bundesbürger müssten dann schon den – erheblich schwierigeren – Gang durch die europäischen Institutionen antreten, denen zum Teil nur der Mindeststandard der europäischen Menschenrechtskonvention zugrunde liegen. Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung bleibt der Eindruck, dass die EU-Gesetzgebung für Bundesbürger nur allzu oft eine Gefahr für unsere Freiheit bedeutet. Es macht ein mulmiges Gefühl mit anzusehen, wie unser Verfassungsgericht – die Institution, die sich wie keine zweite um den Schutz unser persönlichen Freiheiten verdient gemacht hat und dafür höchste Anerkennung im Volk genießt – schrittweise in ihren Kompetenzen beschnitten wird und auf der anderen Seite Viktor Orbáns aufkeimender Fidesz-Faschismus von der EU nur mit bösen Briefen bedacht wird.
Ergänzung: Bei Netzpolitik.org liest sich das ein wenig anders. Dennoch: Eine Ersetzung nationaler Umsetzungsgesetze (hierzulande vor allem – aber nicht nur! – das BDSG) könnte für Deutschland nach wie vor die befürchtete Nivellierung auf ein geringeres Datenschutzniveau bedeuten. Gegen die geplanten Verschärfungen ist selbstverständlich nichts zu sagen. Es lohnt sich aber ein Blick in die Kommentare, dort wird nämlich sehr schön diskutiert, warum die neue Richtlinie praktisch einen Rückschritt bedeuten kann.
Meldung Drei: Bundesregierung testet Spionagesoftware FinSpy als Ersatz für Bundestrojaner. Das hat eine Anfrage der Grünen ergeben. Ihr erinnert euch, dass war die Software, deren Angebote man in Mubaraks Folterkellern gefunden hat. Aber keine Angst, die Software wird [nur] im Rahmen der üblichen Marktbeobachtung im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung getestet
. Hier gibt’s also nichts zu sehen, bitte weitergehen. Sie soll übrigens nur für den Übergangszeitraum eingesetzt
werden, bis das BKA eine behördeneigene Quellen-TKÜ-Software [entwickelt]
hat.
Und abschließend noch eine kleine Leseempfehlung am Rande: Geheimdienst: Eine saftige Ohrfeige. Da hat ein Referatsleiter des BND gegen die eigene Firma geklagt, weil die heimlich seinen PC und die seiner 48 Mitarbeiter durchsucht haben. Zwar wurde das Disziplinarverfahren, in dessen Zusammenhang seine Rechner angeblich ausgespäht wurden, überhaupt erst drei Monate nach der Durchsuchung eröffnet. Trotzdem wurde seine Strafanzeige abgelehnt und anschließend gegen ihn selbst wegen falscher Verdächtigung ermittelt. Der Mitarbeiter S. wandte sich daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht, welches festgestellte, dass die heimliche Computerrazzia rechtswidrig war, weil sie ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgte und die Maßnahmen unzulässigerweise als Kontrolle der EDV-Anlagen
verschleiert wurden. Hierdurch bestärkt erstattete S. erneut Strafanzeige, diesmal wegen Amtsanmaßung, falscher Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat. Selbstverständlich wurde auch dieses Verfahren abgelehnt, ohne dass S. oder andere Mitarbeiter des BND auch nur befragt wurden. Juristische Kontrolle unerwünscht.